BGF Betriebliche Gesundheitsförderung

 

FIT für den Arbeitsalltag

FIT für die MA-Fitness und die Präventionsgesetze

 Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:

  • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen
  • Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung
  • Stärkung persönlicher Kompetenzen.

 

Wir helfen Ihnen, für Ihren Betrieb und für Ihre Mitarbeiter eine Strategie zu entwickeln, die für die Ebenen Mensch – Arbeit – Organisation Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufbaut. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist auch im Themenkreis der Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf und Work-Life-Balance von wachsender Bedeutung. Mitarbeiter für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren wird in der Zukunft immer wichtiger werden. Auch der demographische Wandel stellt Unternehmen und Mitarbeiter zunehmend vor Schwierigkeiten.

Arbeitnehmer für das Thema betriebliche Gesundheitsförderung zu sensibilisieren wird immer wichtiger. Stressbewältigung, psychische und physische Belastungen belasten die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Gesundheit ist aber auch ein Produktivitätsfaktor, deshalb sollten in allen Betrieben Vorsorgeprogramme durchgeführt werden.

Wer viel sitzt oder schwer trägt belastet seinen Rücken. Um Ausfalltage zu vermeiden ist eine gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung die richtige Prävention.

 

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die aktuellen europaweiten Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind zwei Faktoren. Einerseits hat die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (Richtlinie des Rates 89/391/ EWG) eine Neuorientierung des traditionellen Arbeitsschutzes in Gesetzgebung und Praxis eingeleitet. Zum anderen wächst die Bedeutung des Betriebs als Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheitsvorsorge (Public Health).

Gesetzliche Grundlage findet sich im SGB V

 

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